Auslands-BAföG als Alternative

Neben der Finanzierung der Studiengebühren dürfte auch die Finanzierung des eigenen Lebens im Ausland durchaus relevant sein. Wenn die Eltern es sich leisten können, den Auslandsaufenthalt zu fördern und zu finanzieren, dann braucht man sich dahin gehend keine Sorgen zu machen.

Sollten die Eltern das aber nicht können, ist eventuell das Auslands-BAföG eine gute Alternative, um über die Runden zu kommen.Da man deutscher Staatsbürger ist, wird man nicht auf indisches BAföG beantragen können, wenn es dieses überhaupt gibt. Denn seien wir ehrlich: Sich um einen Job bemühen, könnte sich als sehr schwierig erweisen, da auf den Straßen die Mehrheit dem Englischen leider nicht mächtig ist. Und indisch dürften die wenigsten Auslandsstudenten aus Deutschland im Repertoire haben.

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass das indische Geschäftsleben nicht ganz dem deutschen entspricht und so Schwierigkeiten entstehen könnten, da man die Sitten und Bräuche nicht kennt und so ungewollt verletzen könnte. Also sollte man etwas auf der hohen Kante haben, die Eltern zahlen lassen oder eventuell den Staat anzapfen. Doch bekommt man so einfach BAföG? Wer in Deutschland studiert und hier schon BAföG bekommt, der kann sich sicher sein, dass er auch im Ausland finanziell unterstützt wird. Wenn man sich zu einem Auslandssemester entscheidet und im Inland kein BAföG bekommt, der sollte nicht einfach abwinken und behaupten, dass er auch im Ausland kein Geld bekommt.

Dadurch das die Kosten für einen Aufenthalt im Ausland im Allgemeinen als höher angesehen werden, trifft das nicht immer zu. Und versuchen kann man es immer. Mehr als den Antrag bearbeiten und Auslands-BAföG verweigern kann das jeweilige BAföG-Amt auch nicht. Wer keine Ahnung hat, ob ihm BAföG zusteht, da er sich für ein komplettes Studium in Indien bewirbt und hier noch kein Studium absolviert hat, der sollte es natürlich auch versuchen. Auch hier gilt die Devise: Mehr als probieren kann man es nicht.

Wer sich nun um die Förderung für den Auslandsaufenthalt bemühen möchte, sollte dies frühzeitig tun. Prinzipiell kann man als pauschale Regelung sagen, dass es sinnvoll ist, sich mindestens sechs Monate vorher beim entsprechenden Amt darum zu bemühen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert